Preußen 1850 - 1861
Der Weg in die Freiheit trägt die Farben Schwarz und Weiß

Für interessierte Menschen. die Freude an der Wahrheit haben.

Wir möchten bringen, was Sie sonst wahrscheinlich nur schwer oder nie erfahren. Kurz gesagt: Wir dringen in Gebiete vor, in denen nie zuvor ein Mensch gewesen ist.

Rundfunkanstalten und deren Organe werden von Menschen geführt
Bundestag unterscheidet Menschen und in den Rundfunkveranstaltern Personen.
Deutscher Bundestag öffentlich rechtlicher Rundfunk WD 10 - 3000- 009-18.pdf (106.26KB)
Rundfunkanstalten und deren Organe werden von Menschen geführt
Bundestag unterscheidet Menschen und in den Rundfunkveranstaltern Personen.
Deutscher Bundestag öffentlich rechtlicher Rundfunk WD 10 - 3000- 009-18.pdf (106.26KB)
Bürgerliches Gesetzbuch Titel 3 - Vertrag (§§ 145 - 157)
§ 151 (Genannt "Gewohnheitsrecht" Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden 1Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. 2Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
Paragraph 151 BGB genannt -Gewohnhweitsrecht-.pdf (53.55KB)
Bürgerliches Gesetzbuch Titel 3 - Vertrag (§§ 145 - 157)
§ 151 (Genannt "Gewohnheitsrecht" Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden 1Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. 2Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
Paragraph 151 BGB genannt -Gewohnhweitsrecht-.pdf (53.55KB)
Einführungsgesetz BGB
Art. 170 Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstanden ist, bleiben die bisherigen Gesetze maßgebend.
Artikel 170 EGBGB.pdf (46.79KB)
Einführungsgesetz BGB
Art. 170 Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstanden ist, bleiben die bisherigen Gesetze maßgebend.
Artikel 170 EGBGB.pdf (46.79KB)


Bundesgesetzblatt Teil III komplett
Abschaffung Staatsangehörigkeit/Glaubhaftmachung DEUTSCH.
BGBl Teil III vom 01 August 1959 komplett(1).PDF (3.78MB)
Bundesgesetzblatt Teil III komplett
Abschaffung Staatsangehörigkeit/Glaubhaftmachung DEUTSCH.
BGBl Teil III vom 01 August 1959 komplett(1).PDF (3.78MB)
Abschaffung Staatangehörigkeit "Deutsch"
In Kraft getreten am 01.01.2000
bgbl 1999 Nr.38 Seite 1617-1640.pdf (105.93KB)
Abschaffung Staatangehörigkeit "Deutsch"
In Kraft getreten am 01.01.2000
bgbl 1999 Nr.38 Seite 1617-1640.pdf (105.93KB)
Black´s Law Dictionary
Rechtswörterbuch. Hier findet man u.a. die völlige Entrechtung der Person Capites Demenutio Maxima. Komplette GROßSCHREIBUNG in Ausweisdokumenten.
Black's Law Dictionary 08032021.pdf (10.75MB)
Black´s Law Dictionary
Rechtswörterbuch. Hier findet man u.a. die völlige Entrechtung der Person Capites Demenutio Maxima. Komplette GROßSCHREIBUNG in Ausweisdokumenten.
Black's Law Dictionary 08032021.pdf (10.75MB)